Von Änderungen an Ihrem Produkt raten wir grundsätzlich ab, da hierdurch in den meisten Fällen Ihre Gewährleistungsansprüche erlischen.
Eine Ausnahmen bildet die Lackierung unlackierter Bauteile – diese ist unbedenklich.
Von technischen Änderungen raten wir ebenfalls ab, da diese zum Erlöschen der Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs führen kann.