Die Streckensperrung im Lechtal ist für Motorräder mit einem eingetragenen Standgeräusch von mehr als 95 dB(A) festgelegt. Ihr Standgeräusch finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein unter Punkt U.1.

Sollte Ihr Wert dort höher sein, so dürfen Sie diese Strecken nicht befahren. Sollte der Wert exakt auf  95 dB(A) oder darunter liegen, so sind diese Strecken weiterhin für Sie frei befahrbar.

Relevant ist daher das eingetragene Standgeräusch in Ihrem Fahrzeugschein. Sollten Sie eine zulässige, EG-geprüfte Auspuffanlage verbaut haben (z.B. von SHARK, HURRIC oder FALCON) und diese sich in einem ordnungsgemäßem Zustand befinden, so dürfen Sie natürlich weiterhin diese Straßen befahren, sofern Ihr eingetragenes Standgeräusch im Fahrzeugschein nicht das Limit von 95 dB(A) überschreitet.

Eine nach den EG-Richtlinien zugelassene Zubehöranlage verändert nicht den Wert Ihres eingetragenen Standgeräuschs. Sollten Sie also in Ihrem Fahrzeugschein einen Standgeräuschwert von 95 dB(A) oder niedriger eingetragen haben, so dürfen Sie natürlich eine nach den EG-Richtlinien zugelassene Auspuffanlage verbauen und die oben genannten Strecken weiterhin befahren. 

 

Sollten Sie einen Wert von über 95 dB(A) eingetragen haben, dürfen Sie diese Strecken im Zeitraum 15. April – 31. Oktober nicht befahren. Wir können Ihnen leider auch keine Auspuffanlage anbieten, welche das Standgeräusch unter den Wert von 95 dB(A) drosselt.


Stand 30.04.2021

Weitere Infos zur Streckensperrung und eine Karte wo die Streckenfahrverbote gelten, finden Sie unter folgendem Link:

https://www.motorradonline.de/ratgeber/fahrverbote-oesterreich-offiziell-bestaetigt-laute-bikes-tirol-95-db-2020/

Bitte beachten Sie, dass es sich bei unserem Artikel um einen reinen Informatiosnartikel handelt und um keine rechtsverbindliche Auskunft. Des weiteren können jederzeit Änderungen an den Fahrverboten durch das Land Tirol vorgenommen werden. Beachten Sie hierzu daher immer folgende Links:

https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrsrecht/motorrad-fahrverbot/

https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrsrecht/motorrad-fahrverbot/fragen-antworten/