Wenn Sie ein SHARK, HURRIC oder FALCON Auspuffsystem für Ihr in der Schweiz zugelassenes Motorrad abnehmen und eintragen lassen möchten, benötigen Sie eine sogenannte CH-Typengenehmigung.
Bitte beachten Sie diese häufigen Fragen zur CH-Typengenehmigung:
Kann ich für mein Modell auch eine Typengenehmigung mit Leistungsreduzierung ausstellen lassen? Nein, die CH-Typengenehmigung kann nur für die Daten nach Auslieferungszustand ab Werk ausgestellt werden.
Kann ich bei der Neubestellung einer Auspuffanlage die CH-Typengenehmigung gleich mitbestellen? Ja, gerne stellen wir Ihnen die CH-Typengenehmigung im Zuge einer Neubestellung kostenfrei aus. Bitte fügen Sie Ihrer Bestellung hierfür eine Kopie des Fahrzeugscheins sowie eine Bemerkung über die gewünschte Bestellung der CH-Typengenehmigung bei.
Was ist eine CH-Typengenehmigung für Auspuffsysteme und wann wird diese benötigt? Drucken
Geändert am: Mi, 15 Jan, 2020 um 1:16 NACHMITTAGS
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