Wenn Sie ein SHARK, HURRIC oder FALCON Auspuffsystem für Ihr in der Schweiz zugelassenes Motorrad abnehmen und eintragen lassen möchten, benötigen Sie eine sogenannte CH-Typengenehmigung.

Bitte beachten Sie diese häufigen Fragen zur CH-Typengenehmigung:

Kann ich für mein Modell auch eine Typengenehmigung mit Leistungsreduzierung ausstellen lassen? Nein, die CH-Typengenehmigung kann nur für die Daten nach Auslieferungszustand ab Werk ausgestellt werden. 

Kann ich
bei der Neubestellung einer Auspuffanlage die CH-Typengenehmigung gleich mitbestellen?
Ja, gerne stellen wir Ihnen die CH-Typengenehmigung im Zuge einer Neubestellung kostenfrei aus. Bitte fügen Sie Ihrer Bestellung hierfür eine Kopie des Fahrzeugscheins sowie eine Bemerkung über die gewünschte Bestellung der CH-Typengenehmigung bei.