Das TÜV-Gutachten benötigen Sie für vorverlegte Fußrastenanlagen aus unserem Sortiment. Diese müssen von TÜV/DEKRA abgenommen und in den Fahrzeugschein eingetragen werden.
Nach erfolgreicher Eintragung müssen Sie das TÜV-Gutachten nicht mehr mit sich führen, da das Anbauteil dann im Fahrzeugschein aufgeführt ist.
Was ist ein TÜV-Gutachten und muss das Dokument mitgeführt werden? Drucken
Geändert am: Do, 24 Okt, 2019 um 11:12 VORMITTAGS
War diese Antwort hilfreich? Ja Nein
Feedback sendenLeider konnten wir nicht helfen. Helfen Sie uns mit Ihrem Feedback, diesen Artikel zu verbessern.