Das TÜV-Gutachten benötigen Sie für vorverlegte Fußrastenanlagen aus unserem Sortiment. Diese müssen von TÜV/DEKRA abgenommen und in den Fahrzeugschein eingetragen werden. 

Nach erfolgreicher Eintragung müssen Sie das TÜV-Gutachten nicht mehr mit sich führen, da das Anbauteil dann im Fahrzeugschein aufgeführt ist.