Das TÜV-Gutachten benötigen Sie für vorverlegte Fußrastenanlagen aus unserem Sortiment. Diese müssen von TÜV/DEKRA abgenommen und in den Fahrzeugschein eingetragen werden.
Nach erfolgreicher Eintragung müssen Sie das TÜV-Gutachten nicht mehr mit sich führen, da das Anbauteil dann im Fahrzeugschein aufgeführt ist.
Was ist ein TÜV-Gutachten und muss das Dokument mitgeführt werden? Drucken
Geändert am: Do, 24 Okt, 2019 at 11:12 AM
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